19. Ergebnis Es sind keine Hinweise auf Verhaltensweisen von J.________ bekannt, aus denen der Beschuldigte hätte erkennen können und müssen, dass J.________, nachdem diese die drei Schlüsselpassagen gemeistert hatte, auf dem Wegstück, wo es wieder flacher wird, so zu Fall kommen könnte, dass sie in die Schlucht stürzen würde.