Eine solche Situation würde an den Leading Case in BGE 122 IV 303 erinnern (Fall Hoher Kasten), wo ein 12-jähriger, korpulenter und im Verhalten unzuverlässiger Junge zusammen mit ein paar andern Kindern allein gelassen ein steiles Schneefeld queren musste, dabei ausrutschte und zu Tode stürzte. Hier liegt eine vollkommen unterschiedliche Situation vor und die Frage des Abstandes zwischen den Jugendlichen und dem Bergführer bewegt sich auf