Die Generalstaatsanwaltschaft macht hierzu geltend, der Beschuldigte habe während des Vormittagsprogramms zwar wichtige Erkenntnisse über die Trittsicherheit der Mädchen gewinnen können, jedoch sei ein Stolpern jederzeit – auch in völlig unproblematischen Situationen – möglich; sofern man auf dem fraglichen Weg stolpere, sei der Sturz mit grosser Wahrscheinlichkeit tödlich. Folglich mache dieser Punkt nur beschränkt Sinn. Es trifft zwar zu, dass jedermann zu jeder Zeit stolpern könnte. Jedoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass jemand stolpert, der trittsicher ist, eher klein.