36 Auch am oberinstanzlichen Augenschein konnte im Rahmen der Rekonstruktion (der Beschuldigte wurde aufgefordert, sich mit den beiden Figuranten so zu verhalten, wie er es mit den beiden Mädchen getan hatte) festgestellt werden, dass der Beschuldigte voranging, das Tempo langsam und den – nicht berggewohnten – Figuranten angepasst war, und dass der Beschuldigte nach schwierigen Stellen wartete, bis alle aufgeschlossen hatten (z.B. AugProt S. 29 f. und Foto 39 und 42, pag. 1208 f., wo sich der Beschuldigte der hinter ihm folgenden Figurantin zugewendet hat).