Der Beschuldigte konnte die beiden Mädchen während des ganzen Morgens beobachten und aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung als Bergführer (insb. gerade auch mit Jugendlichen; vgl. pag. 1400 f.) schnell einschätzen, ob die von den Mädchen gezeigten Fähigkeiten (insb. Aufmerksamkeit, Konzentration) einen (ungesicherten) Abstieg in die Y.___schlucht zulassen. 18.3.3 Prüfung der einzelnen Indikatoren a. War J.________ beim Vormittagsprogramm unkonzentriert, unzuverlässig, schlampig, übermotiviert oder impulsiv oder herrschte eine übermässige Konkurrenz zwischen den Mädchen?