Gemäss den Aussagen des Experten I.________ anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung müssen auf Bergwanderwegen Sicherungstechniken, wie in Anhang 7 umschrieben, einzig dann angewandt werden, wenn ein Gast einer Wanderung nicht gewachsen ist. Seien einzelne Schritte kritisch, so nehme der Bergführer nicht das Seil, sondern stehe zur Erhöhung der Sicherheit Hilfe. Schliesslich hielt er fest, dass die drei von ihm erwähnten Schlüsselstellen einzelne Schritte darstellten, wo sich – sofern nötig – als erste Massnahme das Hilfe stehen anbiete (pag. 1413 ff.).