Die Straf- und Zivilklägerin 1 bringt mit Verweis auf die Matrix im Anhang 7 des Gutachtens (pag. 1251) sodann vor, dass sich die drei vom Gutachter erwähnten Schlüsselstellen direkt hintereinander befinden würden, weshalb es sich nicht um einzelne Schritte handle, wo Hilfe stehen genüge, sondern um ein kurzes Stück, welches (zwingend) die Sicherung durch ein Fixseil erfordere. Hierzu ist zunächst zu erwähnen, dass sich der Anhang 7 des Gutachtens auf kombinierte Touren (Tour mit einem Fels- und einem Schnee- und/oder Eisteil) bezieht. Gemäss den Aussagen des Experten