32 des entnehmen: «Angenommen, dass J.________ sich am Morgen und bis zur Unfallstelle als normales, verantwortungsbewusstes Mädchen gezeigt hat, gibt es keine zusätzlichen Verhaltensweisen, die zu einem Sturz führen können, als bei Erwachsenen oder anderen Jugendlichen zu beachten sind» (Gutachten S. 15, pag. 1238). Die Behauptung, wonach bei Jugendlichen generell eine Anseilpflicht besteht, findet damit nirgends – weder in der Literatur noch im Expertengutachten – eine Stütze.