Übereinstimmend damit hält der Experte in seiner Antwort 15 des Gutachtens fest, dass bei Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren eine gewisse Selbstverantwortung vorausgesetzt werden dürfe und es in der Literatur zur Bergtechnik keine Hinweise gebe, was bei 12 bis 14- Jährigen zusätzlich zu beachten wäre und bei Erwachsenen nicht gelten würde; er (der Gutachter) teile dies Einschätzung aufgrund seiner Erfahrung (Gutachten S. 13, pag. 1236). Schliesslich lässt sich dem Gutachten in dieser Hinsicht folgen-