31 2. Dass der Beschuldigte die Schlüsselstellen in einem langsamen Tempo als Vorderster der Gruppe begeht, die Mädchen auf allfällige Schwierigkeiten und / oder gute Tritte und Griffe aufmerksam macht und nach den Schlüsselstellen wartet, bis sie aufgeschlossen haben. 3. Dass der Bergführer die Mädchen während der Begehung der Schlüsselstellen immer wieder beobachtet und – sollten sie sich nicht optimal verhalten – korrigierend und unterstützend mit Worten oder physischer Hilfestellung eingreift.