Dieser Grundsatz ist unbestritten und wird in dieser Form auch in der Bergführer- oder Wanderleiterausbildung bzw. -fortbildung vermittelt» (Gutachten S. 10, Antwort 11; pag. 1233). 18.3 Konkrete Sorgfaltspflichten beim Hinuntersteigen in die Y.___schlucht 18.3.1 Vorbemerkungen Vorliegend wird dem Beschuldigten vorgeworfen, den Weg zur Abseilstelle in der Y.___schlucht mit L.________ und J.________ begangen zu haben, ohne diese am Seil zu führen oder ein Fixseil zu installieren und die Mädchen daran zu sichern.