«In der Praxis wird für Wanderungen oder einfache Bergtouren folgender Grundsatz angewendet: Wenn Anzeichen dafür bestehen, dass ein Gast eine bevorstehende absturzgefährliche Stelle nicht sicher meistern kann, muss der Bergführer diesen Gast so betreuen und allenfalls sichern, dass ein Absturz mit gravierenden Folgen sehr unwahrscheinlich wird. Ist dies nicht möglich, sollte diese Stelle möglichst nicht begangen werden. Dieser Grundsatz ist unbestritten und wird in dieser Form auch in der Bergführer- oder Wanderleiterausbildung bzw. -fortbildung vermittelt» (Gutachten S. 10, Antwort 11;