Zur Frage der Seilbenutzung in absturzgefährdetem Gelände ist dort nichts nachzulesen. Immerhin verweist sie darauf, dass beim Beizug eines Bergführers zur Durchführung einer Tour ein Teil der Eigenverantwortung auf die Führerperson übertragen wird, das alpine Restrisiko jedoch auch diesfalls bei der geführten Person verbleibe. Als Beispiele dafür verweist die Autorin vorab auf Fälle, auf welche die Führerperson gar keinen Einfluss habe, wie z.B. Stein- oder Felsausbrüche beim Felsklettern, Stolperstürze auf Gelände, auf welchem nicht zu sichern war oder ex ante nicht vorhersehbare Lawinenabgänge (Müller, a.a.O., S. 14 f.).