17. Kausalität Vorab stellt sich die Frage der Kausalität, nämlich ob der Tod durch die hier streitige Handlung verursacht worden ist. Nach der Äquivalenztheorie ist dabei das Setzen jeder Bedingung massgeblich, wenn sie nicht weggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele (NIGGLI/MAEDER, a.a.O., N. 90 zu Art. 12 StGB). Wäre der Beschuldigte nicht mit den beiden Mädchen, darunter auch J.________, in die Schlucht hinuntergegangen, wäre J.________ nicht gestorben. Die natürliche Kausalität ist in diesem groben Rahmen zu bejahen.