___ ohne Seilsicherung in die Y.___schlucht hinunter geführt zu haben. Die in der Schweiz vorherrschende und vom Bundesgericht bestätigte Subsidiaritätstheorie gebietet es, den Vorwurf primär als Handlung zu verstehen, solange ein rechtlich kausales Handeln vorliegt (vgl. NIGGLI/MUSKENS, in: Niggli/Wiprächtiger [Hrsg.], Basler Kommentar zum StGB, 4. Aufl. 2018, N. 53 zu Art. 11 StGB). Dies ist vorliegend der Fall.