28 chen daran zu sichern. Hätte er dies gemacht, hätte der Tod von J.________ mit hoher Wahrscheinlichkeit verhindert werden können (pag. 441). Die Anklage wirft dem Beschuldigten damit formell nicht ein Tun, sondern eine Unterlassung vor. Das ist jedoch nur scheinbar der Fall. Denn in jedem Fahrlässigkeitsvorwurf liegt eine Unterlassung, nämlich die Nichtbeachtung einer Sorgfaltspflicht.