16. Verursachen des Todes durch Tun oder Unterlassen Die Anklageschrift sieht die pflichtwidrige Unvorsichtigkeit deshalb als gegeben, weil der Beschuldigte es unterliess, den Weg hinunter zur Abseilstelle mit den beiden Mädchen am Seil zu begehen oder dort ein Fixseil zu installieren und die Mäd-