15. Der Tatbestand der fahrlässigen Tötung Der Beschuldigten wird vorgeworfen, eine fahrlässige Tötung z.N. von J.________ begangen zu haben. Art. 117 StGB bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe, wer fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht. Fahrlässig begeht das Verbrechen oder Vergehen, wer die Folge seines Verhaltens aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit nicht bedenkt oder darauf nicht Rücksicht nimmt. Pflichtwidrig ist die Unvorsichtigkeit, wenn der Täter die Vorsicht nicht beachtet, zu der er nach den Umständen und nach seinen persönlichen Verhältnissen verpflichtet ist (Art. 12 Abs. 3 StGB).