Aufgrund der beim Sturz ersichtlichen Fallenergie muss davon ausgegangen werden, dass J.________ gestolpert oder mit einem Fuss eingeknickt und nach vorne gefallen war. J.________ stürzte ca. 50 Meter tief in ein Wasserbecken des Q.________(Bach) und wurde von diesem an den Rand der Schlucht geschwemmt. Trotz sofortiger Reanimationsmassnahmen durch den Beschuldigten und eine Rega-Ärztin verstarb J.________ auf dem Transport ins Spital R.________. IV. Rechtliche Würdigung