__ befolgten die Anweisungen des Beschuldigten zuverlässig und kamen gut nach, so dass sich keine grösseren Abstände zwischen den drei ergaben. Angst oder Unsicherheiten bei den Mädchen, wie etwa ein Ausrutschen oder ein Stolpern, konnte der Beschuldigte – bis zum Absturz von J.________ – nicht feststellen. Nachdem der Beschuldigte, L.________ und J.________ die drei vom Experten als Schlüsselstellen bezeichneten Wegpassagen bereits passiert hatten, sicherte sich der Beschuldigte selber an einem bergseitig angebrachten Fixseil und