Die beiden Mädchen wurden vom Beschuldigten von der Holzplattform beim Baum zum waagrechten Seil am Rand eines Pfads hinunter abgeseilt. Unten angekommen mussten sich die Mädchen mit ihren beiden Sicherungsschlingen am waagrechten Seil zuerst selbst sichern, bevor sie sich vom Abseilstrang lösten. Diese Übungsanlage entsprach der Situation nach der ersten Abseilstelle, wo sie, am Boden angekommen, sich an einem dort befindlichen waagrechten Sicherungsseil hätten sichern sollen. Der Beschuldigte instruierte die beiden Mädchen vor dem Einstieg in die Schlucht, dass sie vorsichtig und langsam gehen und nicht springen sollten und dass sie schauen sollten, wohin sie ihre Füsse setzten.