Dabei begingen sie mehrfach selbständig lange Tyroliennes über den O.__bach und wieder zurück, hängten sich dabei selbständig um, bewältigten auf mehr oder weniger steilen Pfaden ungesichert die Plattformen und die Wege zwischen den Hindernissen, balancierten über Seilbrücken mit nur einem Drahtseil, stürzten sich in einem Pendelsprung von der Brücke und praktizierten (gesichert) selbständiges Abseilen von der Brücke. Bei diesen beiden ersten Programmpunkten konnte der Beschuldigte feststellen, dass die beiden Mädchen keine besonderen motorischen oder koordinativen Probleme hatten und den dortigen Schwierigkeiten, insbesondere beim Begehen der