Die beiden Mädchen waren motiviert, mit Freude bei der Sache und setzten die Hinweise des Beschuldigten zuverlässig um, so dass sie in der Lage waren, sich beim Toprope-Klettern einander selbständig unter Beobachtung des Beschuldigten zu sichern und abzulassen. Beim kurzen Zu- und Abstieg zum bzw. vom Klettergarten musste eine kurze Steilstufe mit Drahtseilsicherung überwunden werden, was die Mädchen nach Instruktion und unter Beobachtung des Beschuldigten ohne Probleme mitmachten. Nächster Programmpunkt war der Besuch des Seilparks. Den ausgesetzten, aber nicht steilen Weg dorthin begingen die beiden Mädchen ungesichert und selbständig ohne Begleitung des Beschuldigten.