___ 13 ½ -jährig. Der Beschuldigte organisierte für die beiden Mädchen einen Klettertag (Klettergarten und Seilpark am Vormittag, Abseilen in die Y.___schlucht am Nachmittag), wobei das Programm jederzeit den Fähigkeiten der beiden Mädchen angepasst werden konnte. Am Vormittag wurde zuerst der Klettergarten aufgesucht, wo gebouldert und nach einer Einführung in die Knotenkunde und Sicherungstechniken toprope-geklettert wurde. Die beiden Mädchen waren motiviert, mit Freude bei der Sache und setzten die Hinweise des Beschuldigten zuverlässig um, so dass sie in der Lage waren, sich beim Toprope-Klettern einander selbständig unter Beobachtung des Beschuldigten zu sichern und abzulassen.