25 schein, wo der Beschuldigte zusätzliche Angaben machte und sich die Kammer einen persönlichen Eindruck von den Örtlichkeiten verschaffen konnte. Der rechtsrelevante Sachverhalt präsentiert sich für die Kammer deshalb wie folgt: Der Beschuldigte wurde von der Grossmutter von L.________ via Vermittlung der Alpinschule X.________ beauftragt, mit den beiden Mädchen L.________ und J.________ am 13. Oktober 2011 einen Klettertag in X.________ durchzuführen. L.________ war zu diesem Zeitpunkt ca. 12 ½ Jahre alt, J.________ 13 ½ -jährig.