Die Tatsache, dass J.________ durch den Sturz über den Weg hinaus in den Abhang katapultiert wurde und sie sich dort nicht auffangen konnte, spricht für eine erhebliche Sturzdynamik. Das spricht dafür, dass primär ein Stolpern oder Einknicken Sturzursache sein könnte, während eine Ausrutscher eher unwahrscheinlich erscheint. 14. Beweisergebnis Das Beweisergebnis stützt sich auf die oben erwähnten, glaubhaften Aussagen des Beschuldigten sowie die glaubhaften Aussagen von L.________, das oberinstanzlich eingeholte Gutachten von I.________ sowie den oberinstanzlichen Augen-