Der damalige Abstand zwischen L.________ und J.________ und damit auch die Absturzstelle wurde am oberinstanzlichen Augenschein in 3 möglichen Versionen dargestellt, nachdem der Experte festgestellt hatte, dass ein Sturz am Ort des von der Polizei eingerichteten Fixseils jedenfalls einen längeren Abstand als «armlang» ergeben hätte (AugProt. S. 32 ff. und Fotos 44 – 49, pag. 1211 ff.). Am wahrscheinlichsten scheint eine Stelle zwischen Position 2 und 3 zu sein (vgl.