Aussagen Beschuldigter pag. 28 Z. 29 bis 32 und pag. 34 Z. 105 bis 118; Aussage L.________ pag. 43 Z. 27), als er den Sturz von J.________ bemerkte. Dies legt nahe, dass L.________ zum Zeitpunkt, als sie und der Beschuldigte den Sturz der hinter ihr gehenden J.________ realisierten, innerhalb eines Abstandes von ca. 1 bis 1,5 Meter vom Beschuldigten entfernt stand, da die Sicherungsschlinge des Klettersteigsets in etwa diese Länge aufweist. Der damalige Abstand zwischen L.___