Die vom Beschuldigten gewählte Reihenfolge ist nicht zu beanstanden: Der Experte bestätigte anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung, dass es korrekt sei, wenn der Bergführer vorausgehe, denn so könne er das Tempo diktieren und von dort Probleme erkennen und bei Bedarf sofort eingreifen, was jedoch bedinge, dass er (der Bergführer) die Gäste laufend beobachte (pag. 1412 Z. 6 ff.). Die drei waren nach Aussagen des Beschuldigten langsam unterwegs und hatten zwischen sich einen Abstand von ca. einer Armlänge gehabt. Er habe den Mädchen gesagt, dass sie langsam gehen sollten.