Etwas mehr als ein Jahr später wurde er nochmals zur Sache befragt. Dass er zu diesem Zeitpunkt aber keine genauen Angaben zur Frage, was er damals den beiden Mädchen genau gesagt hatte, mehr machen konnte, erstaunt nicht und kann ihm nun nicht vorgeworfen werden. Dass er auch heute nicht mehr weiss als damals, lässt seine Aussagen auch nicht unglaubhaft erscheinen. Zusammenfassend erachtet es die Kammer als erstellt, dass der Beschuldigte die Mädchen über das nun anstehende Abseilen in die Schlucht aufgeklärt hat.