Unzutreffend ist daher die Behauptung, wonach die beiden Mädchen von absolut sicheren Verhältnissen ausgegangen seien, die Gefahren nicht gekannt und – da keine Kenntnis von den Gefahren – keinen Respekt gehabt hätten. Dass der Beschuldigte jedoch nicht mehr im Detail angeben konnte, was er damals zu den Mädchen genau gesagt hat, ist nachvollziehbar. Zwar wurde er unmittelbar nach dem Vorfall polizeilich einvernommen, wobei ihm aber hinsichtlich einer allfälligen Instruktion der Mädchen keine einzige Frage gestellt wurde (vgl. pag. 27 ff.). Etwas mehr als ein Jahr später wurde er nochmals zur Sache befragt.