gestützt auf die Abbildungen auf pag. 16 bis 19 für ein Begehen des Weges zur Abseilstelle bei den damals herrschenden Verhältnissen (Weg feucht und mit Laubblättern bedeckt) als geeignet ein (Gutachten S. 14 unten, pag. 1237). Vor der Begehung des Abstiegs instruierte der Beschuldigte die beiden Mädchen, dass sie beim nun folgenden Weg vorsichtig absteigen sollen (pag. 29 Z. 94). Weiter sagte er ihnen, sie sollten aufpassen und auf ihre Füsse achten, schauen, wohin sie treten und nicht springen (pag. 36 Z. 173 f.; pag. 1405 Z. 11 f.).