13.6 Ausrüstung und Instruktion der beiden Mädchen Die beiden Mädchen trugen bei der Begehung des Wegs einen Helm, ein Klettersteigset mit zwei Sicherungsschlingen, L.________ ihre «Converse»-Schuhe und J.________ die Freizeitschuhe der Marke «Merrell» mit Profilsohle gemäss pag. 16 f. Diese Schuhe konnten trotz Nachfrage bei der Polizei und den Parteien nicht mehr aufgefunden werden (pag. 1177). Der Beschuldigte hat die Schuhe von J.________ geprüft und das Profil für gut befunden (AugProt. S. 10, pag. 1189). Auch der Gutachter stufte die Schuhe von J.________ gestützt auf die Abbildungen auf pag.