14) ausgegangen werden. Nach den Aussagen von L.________ sei «es» dort 21 «nass und glitschig» gewesen (pag. 43 Z. 27). Der Beschuldigte bezeichnete den Weg demgegenüber als feucht, aber nicht «glitschig», denn wäre der Weg «glitschig und schnudrig» gewesen, hätte er die Mädchen angeseilt (pag. 37 Z. 232 f.). Nach Aussagen des Beschuldigten war das Wetter damals bewölkt, aber trocken (pag. 35 Z. 147; vgl. auch AugProt. S. 10, pag. 1189, wonach Regen oder Nässe beim Klettergarten kein Thema gewesen sei).