1204 ff.). Der Experte stellte fest, dass auf diesem Weg bei den äusseren Bedingungen am Unfalltag eine Absturzgefahr (gemäss Definition in der Abgrenzung Wanderweg- Kategorien) zu beachten war, dies insbesondere an den erwähnten Schlüsselstellen. Die Absturzgefahr definierte er nach ASTRA-Broschüre «Abgrenzung Wan- derweg-Kategorien», wonach Absturzgefahr besteht, «wenn ein Sturz über den Wegrand hinaus aller Wahrscheinlichkeit nicht aufgefangen werden kann und der Stürzende unaufhaltsam in die Tiefe rutscht (…). Als Faustregel ist eine Absturzgefahr dann anzunehmen, wenn der Hang nicht mehr begehbar ist.