20, 21, 72 und 74, welche am Tag nach dem tödlichen Sturz von J.________ gemacht wurden. Auf diesen Fotos sind keine komplett freistehenden Armierungseisen erkennbar. Auch geht aus diesen Fotos hervor, dass die Armierungseisen damals, d.h. im Jahr 2011, nur wenig hervorstanden, d.h. nicht in einem Ausmass wie heute zum Vorschein kamen. Damit übereinstimmend führte im Übrigen auch der Beschuldigte aus, dass die Armierungseisen damals nur unwesentlich aus dem Boden herausgeragt seien (pag. 1409 Z. 1).