13.6. 13.5 Charakterisierung des Weges zur Abseilstelle Zum eigentlichen Verlauf des Weges kann auf das oberinstanzliche Augenscheinprotokoll verwiesen werden (AugProt. S. 25 bis 28, pag. 1204 ff.). Der Weg zur Abseilstelle ist nicht als Wanderweg markiert. Er ist ca. 40 bis 50 cm breit (hüftbreit) und ca. 50 Meter lang (vgl. Polizeirapport vom 26. Oktober 2011, pag. 5). Auf dem steilen Weg hinunter zur Abseilstelle wurden an zwei Stellen künstliche Stufen/Tritte mit Rundhölzern eingebaut, welche mit Armierungseisen fixiert wurden und der besseren Begehung des Abstiegs dienen.