Anschliessend folgte ein Übungsteil neben dem Einstieg bei einem Baum und darunter gespanntem waagrechten Seil. Die beiden Mädchen wurden vom Beschuldigten von der Holzplattform beim Baum (Standort des Beschuldigten auf Foto 29 des AugProt., pag. 1203) zum waagrechten Seil am Rand eines Pfads hinunter abgeseilt. Unten angekommen mussten sich die Mädchen mit ihren beiden Sicherungsschlingen am waagrechten Seil zuerst selbst sichern, bevor sie sich vom Abseilstrang lösten.