17 sonsten hat – nach Einschätzung des Beschuldigten – nichts gegen einen selbständigen Abstieg gesprochen (pag. 1403 Z. 21 f.). Anschliessend begaben sich die drei in den Seilpark, wo der Beschuldigte seine beiden Gäste – nach Montieren des Helms und Klettersteigsets – instruierte, wie sie sich im Seilpark zu bewegen haben, wie das Einklinken in die Sicherungsseile funktioniert etc. Daraufhin übten die Mädchen diese Abläufe bei der Übungsanlage knapp über Boden selbständig, aber unter Aufsicht des Beschuldigten (AugProt. S. 20 und Fotos 25 und 26, pag.