1192 bis 1196). Dies war im Zeitpunkt des hier fraglichen Vorfalls jedoch noch nicht der Fall, denn der Weg wurde im Juni 2015 saniert (AugProt. S. 17, pag. 1196). Die talseitige Hangneigung des Wegs beträgt stellenweise 35 bis 40 Grad, wobei der Hang über eine Stützmauer auf die Strasse führt (AugProt. S. 14 und Fotos 11 bis 18, pag. 1192 ff.). Anlässlich des Augenscheins konnte sich die Kammer von der Steilheit dieses Hangs selber überzeugen. Dennoch traute der Beschuldigte den Mädchen aufgrund ihres Alters zu, dass sie diesen Pfad alleine bewältigen können. Auch an-