1402 Z. 42). Anschliessend weihte der Beschuldigte die beiden Mädchen ins Top-Rope-Klettern ein und zeigte ihnen, wie man sich gegenseitig sichert (AugProt. S. 9, pag. 1188). Die Mädchen kletterten auf unterschiedlich schwierigen Routen (Schwierigkeitsstufen zwischen 3 bis 5a) ca. 15 Meter die Felswand hoch, wobei sie sich nach der Erinnerung des Beschuldigten unter seiner Aufsicht gegenseitig selbständig sicherten und – nach Erreichen des Fixquerseils – wieder abliessen (AugProt. S. 9 f. und Foto 9, pag. 1188 f.; pag. 1403 Z. 4).