1402 Z. 15 f.). Die drei machten sich – nachdem sie Klettergurt und Helm montiert hatten – auf den kurzen Weg (ca. 3 Minuten von der Strasse weg) zum Klettergarten. Dabei musste ein ca. 10 Meter langer und gut gestufter Felsaufschwung überstiegen werden, was mit Hilfe eines fixen Drahtseils geschah (AugProt. Fotos 2 bis 4, pag. 1184 f.). Der Beschuldigte instruierte die beiden Mädchen vorher, wie sie diese Stelle zu begehen haben, nämlich dass sie die linke Hand freihalten sollten, um sich am Fixseil halten zu können. Zudem wies er die Mädchen darauf hin, dass sie achten sollten, wohin sie treten (AugProt. S. 4, pag.