Diese oberinstanzlich erhobenen Beweise tragen massgeblich zum relevanten Sachverhalt bei. Es drängen sich daher folgende Ergänzungen und Präzisierungen auf: 13.2 Ablauf des Klettertags am Vormittag Vor dem 13. Oktober 2011 besprach der Beschuldigte das Tagesprogramm für die beiden Mädchen mit der Grossmutter von L.________ per Telefon. Nach seinen Aussagen habe er für die beiden Mädchen ein Programm ausgewählt, das grundsätzlich alle Gäste absolvieren könnten, die eine durchschnittliche Fitness aufweisen würden. Am 13. Oktober 2011 trafen sich der Beschuldigte, die beiden Mädchen und die Grossmutter von L.________ vor deren Hotel.