_, insb. deren Trittsicherheit, zu vermitteln. Der Beschuldigte als erfahrender Profi habe aufgrund des Vormittagsprogramms ausschliessen können, dass J.________ wegen ihres Alters oder ihrer Konstitution Probleme gehabt habe. Es hätten absolut keine Anzeichen bestanden, dass J.________ den Abstieg nicht meistern könnte. Zu berücksichtigen sei weiter, dass man auch unter den Jugendlichen unterscheiden müsse, denn manche seien etwas quirliger, manche ruhiger usw.; Pauschalisierungen – wie es die Generalstaatsanwaltschaft mache – seien nicht angezeigt.