14 12.4 Argumente des Beschuldigten Der Beschuldigte führt zum Sachverhalt aus, die Absturzstelle befinde sich gemäss dem Gutachten von I.________ bei der Schlüsselstelle 3 oder im kurzen Flachstück danach (Frage/Antwort 23 des Gutachtens). Weiter ergebe sich aus den Aussagen von L.________ (keine Angst, aber Respekt) und des Beschuldigten, dass er die Mädchen genügend instruiert habe. Was den Abstand zwischen dem Beschuldigten und den Mädchen anbelange, habe der Gutachter ausgeführt, dass der Abstand von J.____