Folglich handle es sich nicht um einzelne Schritte (wo «Hilfe stehen» genüge), sondern um ein kurzes Stück, welches die Sicherung durch ein Fixseil erfordere (Verweis auf Anhang 7 des Gutachtens). 12.2 Argumente der Straf- und Zivilklägerin 3 Die Straf- und Zivilklägerin 3 bringt in oberer Instanz im Wesentlichen dieselben Argumente vor, die sei bereits im vorinstanzlichen Verfahren vorgetragen hatte und mit denen sich grösstenteils bereits die Vorinstanz auseinandergesetzt hat. Sie macht im Wesentlichen (erneut) geltend, es sei – insb. aufgrund der Aussagen von L._____