Denn damit wäre den Mädchen bewusst geworden, dass der Abstieg gefährlich und eine Unvorsichtigkeit sogar lebensgefährlich sei. Die Mädchen seien aber von absolut sicheren Verhältnissen ausgegangen und hätten vor den Gefahren – da sie diese eben nicht gekannt hätten – keinen Respekt gehabt. Hinzu komme, dass man Kindern nicht die volle Verantwortung übertragen könne. Der Beschuldigte habe die Mädchen ungenügend aufgeklärt und trotzdem auf eine Seilsicherung verzichtet, womit er seine Sorgfaltspflichten verletzt habe.