Es sei aber zwingend, dass man diesen Respekt aufzeige. Dies gelinge aber nur, wenn man ihnen die konkreten Gefahren umfassend darlege. Vorliegend seien die Mädchen nicht über die Gefahren (Zugangsweg, Schlucht, Gesamthöhe der Abseilstelle, latente Absturzgefahr) aufgeklärt worden und es sei unverständlich, weshalb der Beschuldigte den Mädchen die Abseilstelle nicht zuerst von der gegenüberliegenden Hangseite gezeigt habe. Denn damit wäre den Mädchen bewusst geworden, dass der Abstieg gefährlich und eine Unvorsichtigkeit sogar lebensgefährlich sei.