Auch der Gutachter I.________ habe ausgeführt, dass ein Absturz mit einem «mobilen Seil» oder einem Fixseil hätte verhindert werden können. Was die Grenzen des erlaubten Risikos anbelangt, hält die Straf- und Zivilklägerin 1 das Folgende fest: Ein Bergführer müsse seine Gäste ausführlich instruieren, sofern er auf eine Seilsicherung verzichte. Die Instruktion solle dabei Respekt schaffen, aber keine Angst vermitteln. Gemäss dem Gutachten von I.________ könne unter 4 Voraussetzungen auf eine Seilsicherung verzichtet werden (Verweis auf S. 17 f. des Gutachtens, pag.