Vorliegend hätten auf dem fraglichen Weg eine Stolperund damit auch eine Absturzgefahr bestanden. Daran ändere nichts, dass sich die Mädchen am Morgen trittsicher gezeigt hätten. Ohnehin liessen sich die morgendlichen Aktivitäten (Spassprogramm) nicht mit dem Nachmittagsprogramm vergleichen, denn am Morgen seien die Mädchen immer gesichert gewesen und es habe keine Gefahr bestanden. Weiter könne auch der Weg zum Klettergraten, welchen die Mädchen am Vormittag begangen hätten, nicht mit dem Abstieg zur Abseilstelle verglichen werden: Der Weg zum Klettergarten sei – im Gegensatz zum Abstieg in die Y.___schlucht – nur kurz.